Sprechstundenbedarf

Abrechnung von Sprechstundenbedarf

Sprechstundenbedarf rechnen wir für Sie, ohne zusätzliche Kosten, direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab.

Achtung:
Die Abrechungsmöglichkeiten als Sprechstundenbedarf unterliegen keiner einheitlichen bundesweiten Regelung. Wir können daher leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die Kosten durch die zuständige Krankenkasse übernommen werden.

  • Bitte vermerken Sie bei Ihrer Bestellung, welche Artikel Sie als Sprechstundenbedarf abrechnen wollen.
  • Für diese Artikel schicken Sie uns bitte innerhalb von 7 Arbeitstagen das/die Rezept(e). Beachten Sie bitte: Sollten wir innerhalb dieser Frist das/die Rezept(e) nicht erhalten, erfolgt die Rechnungsstellung automatisch an den Besteller.

Einfache Abwicklung

  • Sie finden als Sprechstundenbedarf abrechenbare Artikel in einer eigenen Kategorie.
  • Bereits bei der Artikelauswahl können Sie angeben, wie ein Artikel abgerechnet werden soll.
  • In Ihrem Warenkorb werden Artikel, die als Sprechstundenbedarf und auf Rechnung abgerechnet werden, getrennt gelistet.
  • Nach dem Kauf erhalten Sie eine Übersicht mit allen bestellten Produkten – getrennt aufgelistet nach Rezeptware und Ware, für die Sie eine Rechnung erhalten.

Bitte füllen Sie das Rezept folgendermaßen aus:

Kassen-Namen eintragen
Nr. 9 (Sprechstundenbedarf) ankreuzen
Ausstellungsdatum eintragen
Maximal 3 Artikel mit der exakten Angabe der Bezeichnung, Größe und Menge (Angabe in VE und Stückzahl) eintragen
Praxisstempel und Unterschrift
LANR (Lebenslange Arztnummer) und BSNR (Betriebsstättennummer) eintragen
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